Berufsgesetz für Osteopathie
Im Juni 2016 hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder einen einstimmigen Beschluss zum Thema Osteopathie-Berufsgesetz gefasst. Darin fordern die Landesgesundheitsminister das Bundesgesundheitsministerium auf, zu prüfen, ob das Berufsbild des Osteopathen einer eigenen gesetzlichen Regelung bedarf.
Dies ist ein wichtiger Schritt, über den wir uns sehr freuen. So ist es endlich gelungen, dass die Situation der Osteopathie und die derzeitig schwierige rechtliche Lage auf höchster politischer Ebene diskutiert werden. So ist das Bundesministerium für Gesundheit diesbezüglich gezwungen sich zu äußern.
Nach unseren jahrelangen Gesprächen und der Überzeugungsarbeit ist es gelungen, die Mehrzeit der Bundesländer vom Regelungsbedarf zu überzeugen.
Jetzt dürfen wir neugierig sein, wer sich im Sinne der Berufsanerkennung auf unsere Seite stellt und wer ein Berufsgesetz verhindern möchte.
Dieses ist längst überfällig, da die jetzige Situation zu einer wachsenden Grauzone führt, durch die die Qualität der Osteopathie und die Reputation der Osteopathen Schaden nimmt.
Es ist Tatsache, dass Osteopathen sich nicht rechtssicher als solche bezeichnen können. Auch ist für die Patienten unklar, wie die Ausbildung für Osteopathie geregelt ist und wie sie einen gut ausgebildeten Osteopathen finden können.
Deshalb ist es wichtig, dass die Politik nun den Regelungsbedarf erkennt und für Patientensicherheit und Rechtssicherheit der Osteopathen aktiv wird, indem an der Berufsbezeichnung der Osteopathin oder des Osteopathen die gesetzliche Regelung des Berufs verankert wird.